Bitte unterstützen Sie Petition E-208239 beim Deutschen Bundestag.

Die Petition fordert: Wenn ein Unternehmen bei einem Kundenservice- oder Hotlinegespräch selbst um Zustimmung zur Aufzeichnung bittet und der Verbraucher zustimmt, soll diese Zustimmung gesetzlich wechselseitig gelten. Der Verbraucher soll dasselbe Gespräch dann ebenfalls zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen dürfen.

So sollen Verbraucher bei späteren Unstimmigkeiten nicht schlechter gestellt sein als das Unternehmen.

Bitte mitzeichnen und weiterteilen.

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