Sobald der Deutsche Bundestag die Petition zur öffentlichen Mitzeichnung freigeschaltet hat, können Sie sie auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages mitzeichnen.

Die Mitzeichnungsfrist beträgt sechs Wochen. In dieser Zeit können Unterstützer die Petition mitzeichnen und sich auch im Diskussionsforum beteiligen.

Unser Ziel sind mindestens 30.000 Unterstützungen. Wird dieses Quorum innerhalb der maßgeblichen Mitzeichnungsfrist erreicht, ist das für das weitere parlamentarische Verfahren besonders bedeutsam; der Bundestag weist bei aktuellen Petitionen ausdrücklich aus, ob das Quorum erreicht wurde.

Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Einstieg in das Petitionsportal des Deutschen Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html

In das Suchfeld geben Sie die Petitionsnummer E-208229 oder E-208239. Wenn Sie noch nicht zur Mitzeichnung veröffentlicht wurden, dann wurden sie nicht angenommen.

Zum Text der PETITION E-208229 – 02. September 2026

Zum Text der PETITION E-208239 – 02. September 2026

Der Petitionsausschuss lässt wissen:

Nach Einreichung einer Petition zur Veröffentlichung wird der Veröffentlichungswunsch entsprechend den Verfahrensgrundsätzen geprüft. Nach positiver Prüfung wird Ihre Petition in der Rubrik „Petitionen in der Mitzeichnung“ veröffentlicht; hierüber werden Sie vom System automatisch benachrichtigt. Erfolgt keine Veröffentlichung wird das Petitionsverfahren ohne eine solche [Benachrichtigung] fortgeführt.

Aktuelle Petitionen:

https://epetitionen.bundestag.de/epet/User/petitionen.$$$.a.u.html

Bitte zeichnen Sie die Petition mit und teilen Sie sie mit Familie, Freunden, Kollegen und anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern.