Unser Projekt verfügt seit dem 24.06.2025 über ein wichtiges Instrument: die registrierte Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung.

Damit können wir die Ziele und Reformvorschläge dieses Projekts unmittelbar gegenüber politischen Entscheidungsträgern vertreten und in den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess einbringen.

Durch diese Erweiterung hat sich der Handlungsspielraum des Projekts erheblich vergrößert. Wir werden diese Möglichkeit konsequent nutzen – im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden finanziellen und organisatorischen Mittel.

Es erfüllt uns mit Zuversicht, dass uns damit ein demokratisch legitimer und transparenter Weg der Interessenvertretung offensteht, um die Anliegen unseres Projekts in die parlamentarische und politische Diskussion einzubringen.

Lobbyregister des Deutschen Bundestages >>>

Damit besitzt dieses Projekt eine reale Chance, politische Wirkung zu entfalten – vorausgesetzt, die zuständigen politischen Akteure und insbesondere die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erkennen die Tragweite seiner Anliegen und sind bereit, sich mit den vorgeschlagenen Reformen auseinanderzusetzen.

Hessen als möglicher erster Schritt

Um zugleich die Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene auszuschöpfen, haben wir am 4. September 2026 auch die Eintragung in das Lobbyregister des Hessischen Landtags beantragt.

Unser Ziel ist es, Hessen als erstes Bundesland für eine stufenweise Umsetzung unseres Reformansatzes zu gewinnen.

Nicht alle Bestandteile unseres Konzepts können von einem Bundesland allein verwirklicht werden. Änderungen etwa des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Strafrechts oder zentraler Regelungen des gerichtlichen Verfahrens erfordern bundesrechtliche Lösungen.

Hessen kann jedoch bereits auf Landesebene institutionelle Strukturen schaffen und erproben – beispielsweise eine zentrale und niedrigschwellige Stelle zur individuellen Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, zur Prüfung von Beschwerden, zur Dokumentation struktureller Probleme und zur besseren Durchsetzung bestehender Verbraucherrechte im Rahmen der Zuständigkeiten des Landes.

Unser Ansatz ist deshalb stufenweise:

Hessen setzt um, was auf Landesebene möglich ist.

Die dabei gewonnenen Erfahrungen könnten anschließend als Grundlage für weitergehende Reformen sowie für Initiativen über den Bundesrat dienen, soweit Änderungen des Bundesrechts erforderlich sind.

Damit könnte Hessen zum Modellland für eine neue Form der individuellen Verbraucherrechtsdurchsetzung werden und zeigen, wie Verbraucherschutz nicht nur abstrakt gesetzlich garantiert, sondern für den einzelnen Menschen tatsächlich zugänglich, wirksam, kostenfrei und zeitnah ausgestaltet werden kann.

Nachhaltige Veränderung wird jedoch nur möglich sein, wenn eine wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung dieses Anliegens erkennt und Verbraucherrechte nicht lediglich als Problem einzelner Betroffener betrachtet, sondern als eine Frage, die nahezu jeden Menschen betrifft.

Aus diesem Bewusstsein kann die gesellschaftliche und politische Unterstützung entstehen, die notwendig ist, um nachhaltige Veränderungen tatsächlich zu erreichen.

Das Projekt bietet konkrete Vorteile für jeden Einzelnen ebenso wie für Unternehmen und alle anderen Anbieter von Waren und Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher.

Es liegt nun an uns, entschlossen, verantwortungsbewusst und zielgerichtet auf seine Umsetzung hinzuarbeiten.

Vorteile bei der Zielerreichung >>>

Projektziel >>>

Hauptziel unseres Projekts: Bürgerinnen und Bürger sollen in ihrer Rolle als Verbraucher über einen wirksamen Mechanismus verfügen, der es ihnen ermöglicht, Verletzungen ihrer Verbraucherrechte kostenfrei, zeitnah und ohne unverhältnismäßigen Aufwand geltend zu machen und ihre Rechte tatsächlich durchzusetzen.

Damit wollen wir dazu beitragen, bestehende strukturelle Ungleichgewichte zwischen einzelnen Verbrauchern und wirtschaftlich oder organisatorisch überlegenen Akteuren zu verringern – und unsere Demokratie dadurch fairer zu gestalten.

Verstehen Sie den angestrebten Verbraucherschutzmechanismus anhand dieses Beispiels >>>

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