Die meisten Menschen wissen sehr genau, was richtig ist. Das Problem ist selten das Wissen. Das Problem ist der Preis, den es kostet, danach zu handeln.
Wer widerspricht, verliert Zeit, Ruhe, manchmal Ansehen, im schlimmsten Fall die Existenz. Wer sich fügt, hat es leichter. Er muss nichts erklären, nichts beweisen, nichts aushalten. Und er steht, ganz nebenbei, auf der Seite derer, die ohnehin stärker sind. Nachgeben ist deshalb selten Feigheit im groben Sinn. Es ist meistens eine Rechnung, und sie geht für den Einzelnen oft auf. Für die Gesellschaft geht sie nie auf.

Die deutsche Rechtsgeschichte erzählt beide Seiten dieser Rechnung. Sie erzählt von Juristen, die genau wussten, was Recht ist, und sich trotzdem in den Dienst der Macht stellten. Und sie erzählt von anderen, die gegen ihren eigenen Berufsstand, gegen Regierungen und gegen jeden persönlichen Vorteil für das einstanden, was sie für richtig hielten.
Die Pflicht, nicht aufzugeben
Im Jahr 1872 hielt der Jurist Rudolf von Jhering in Wien einen Vortrag, der als Schrift unter dem Titel „Der Kampf ums Recht“ erschien. Sie gehört bis heute zu den meistgelesenen juristischen Texten überhaupt und wurde in viele Sprachen übersetzt.
Jherings These war unbequem: Wer sein Recht kampflos preisgibt, auch wenn es nur um einen kleinen Betrag geht, schadet nicht nur sich selbst. Er schwächt das Recht insgesamt. Denn ein Recht, das niemand einfordert, existiert nur noch auf dem Papier. Jhering formulierte es so: „Der Kampf ums Recht ist eine Pflicht des Berechtigten gegen sich selbst.“
Das klingt heroisch. Es setzt aber etwas voraus, das Jhering kaum thematisierte: dass der Einzelne die Mittel hat, diesen Kampf auch zu führen.
Wenn Gleichheit nur eine Fiktion ist
Genau diese Frage stellte wenige Jahre später Otto von Gierke. Als das Bürgerliche Gesetzbuch entworfen wurde, kritisierte er scharf, dass es die Vertragsfreiheit so behandelte, als stünden sich gleich starke Partner gegenüber. In seiner Schrift „Die soziale Aufgabe des Privatrechts“ von 1889 forderte er, das Privatrecht müsse die Schwächeren schützen. Bekannt wurde sein Bild, dem Privatrecht müsse ein „Tropfen sozialistischen Öles“ beigemischt werden.
Gierke sah, was viele seiner Zeitgenossen übersahen: Formale Gleichheit vor dem Gesetz ist eine Fiktion, wenn die Kräfte ungleich verteilt sind. Wer mehr Geld, mehr Zeit und mehr Juristen hat, gewinnt nicht, weil er recht hat, sondern weil er länger durchhält.
Ein halbes Jahrhundert später machte Ludwig Raiser diese Ungleichheit an einem ganz konkreten Werkzeug fest. In seiner Untersuchung „Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von 1935 zeigte er, wie Unternehmen mit vorformulierten Bedingungen das Kräfteverhältnis still und dauerhaft zu ihren Gunsten verschieben. Der Kunde unterschreibt, was er nicht verhandeln kann. Raisers Arbeit wurde zur Grundlage des AGB-Gesetzes von 1976, eines der wichtigsten Verbraucherschutzgesetze der Bundesrepublik.
Schon zuvor hatten andere das Fundament gelegt, auf dem solche Gedanken überhaupt möglich wurden. Anselm von Feuerbach prägte den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ und schuf mit dem bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 ein Modell, das den Einzelnen vor staatlicher Willkür schützen sollte. Robert von Mohl machte den Begriff des „Rechtsstaats“ bekannt: Auch der Staat ist an das Recht gebunden und muss die Freiheit des Einzelnen achten. Und Hugo Sinzheimer, Begründer des modernen Arbeitsrechts, setzte durch, dass Arbeitnehmer als strukturell Schwächere nicht einfach der Vertragsfreiheit überlassen werden.
Die Bequemen und die Unbeugsamen
Wie zerbrechlich all das war, zeigte sich 1933. Sinzheimer musste fliehen. Und mit ihm verließ ein Gedanke das Land, der vielen seiner Kollegen offenbar entbehrlich erschien.
Denn zur Wahrheit gehört: Die große Mehrheit der deutschen Juristen hat sich damals nicht widersetzt. Sie hat sich angepasst, mitgemacht, Urteile gesprochen und Gesetze ausgelegt, wie es die neue Macht verlangte. Carl Schmitt, einer der einflussreichsten Staatsrechtler seiner Zeit, lieferte der Diktatur die juristische Rechtfertigung. Und nach 1945 wurden die meisten Richter und Staatsanwälte der NS-Zeit kaum zur Verantwortung gezogen. Viele setzten ihre Karrieren in der Bundesrepublik fort. Der Rechtshistoriker Ingo Müller hat das 1987 in seinem Buch „Furchtbare Juristen“ eindrucksvoll dokumentiert.
Diese Männer waren nicht unwissend. Sie kannten das Recht besser als fast alle anderen. Sie haben sich entschieden. Für die Karriere, für die Sicherheit, für die Seite der Macht.
Umso heller leuchten die wenigen, die anders entschieden.
Hans Litten war ein junger Berliner Anwalt, der in der Weimarer Republik Opfer politischer Gewalt vertrat. 1931 lud er Adolf Hitler als Zeugen vor Gericht und trieb ihn im Kreuzverhör stundenlang in die Enge. Litten wusste, was er riskierte. In der Nacht des Reichstagsbrands 1933 wurde er verhaftet. Er durchlief mehrere Konzentrationslager und starb 1938 in Dachau. Er hatte nachgeben können. Er tat es nicht.
Gustav Radbruch, Rechtsphilosoph und Justizminister der Weimarer Republik, wurde 1933 als einer der ersten Professoren aus dem Staatsdienst entlassen. Nach dem Krieg formulierte er die nach ihm benannte „Radbruchsche Formel“: Ein Gesetz, das der Gerechtigkeit in unerträglichem Maß widerspricht, verliert seine Geltung. Es war die Antwort auf die Ausrede einer ganzen Generation, man habe doch nur geltendes Recht angewandt.
Fritz Bauer schließlich kehrte aus dem Exil zurück und wurde hessischer Generalstaatsanwalt. Er brachte die Frankfurter Auschwitz-Prozesse in Gang und trug entscheidend dazu bei, dass Adolf Eichmann gefunden wurde. Er tat das in einer Justiz, in der viele seiner Kollegen selbst eine Vergangenheit hatten, die sie lieber vergessen hätten. Bauer bestand darauf, dass die Würde des Einzelnen über Gehorsam und Staatsräson steht. Er war in seinem eigenen Haus ein Fremder.
Was diese Menschen verbindet, ist nicht, dass sie mehr wussten als andere. Es ist, dass sie bereit waren, den Preis zu zahlen.
Die kleine Unterwerfung im Alltag
Man darf die großen Tragödien der Geschichte nicht mit den Ärgernissen des Alltags gleichsetzen. Aber der Mechanismus, der Menschen zum Nachgeben bringt, ist derselbe geblieben. Er wirkt nur leiser.
Heute begegnet die Macht dem Einzelnen selten in Uniform. Sie begegnet ihm als Kundenservice. Als Warteschleife, als Standardantwort, als Formular, das noch einmal eingereicht werden muss, als Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Familie bucht für ihren minderjährigen Sohn ein Austauschjahr in den USA, zahlt einen fünfstelligen Betrag, fragt nach, dokumentiert, fordert schriftlich konkrete Lösungen ein und erhält keine. Nach wenigen Wochen kehrt der Sohn enttäuscht nach Hause zurück. Solche Geschichten sind keine Ausnahme. Viele Verbraucher kennen den Ablauf: Man meldet ein Problem, erhält bürokratische Forderungen, reicht alles korrekt ein und bekommt trotzdem keine Lösung. Und gerade wer seine Rechte kennt und ihre Einhaltung einfordert, stößt nicht selten auf eine regelrechte Mauer des Widerstands.
Jhering würde sagen: Kämpfe. Doch heute ist dieser Kampf für viele Verbraucher wirtschaftlich unvernünftig geworden. Die Rechtswissenschaft hat dafür einen nüchternen Begriff: „rationale Apathie“. Wenn ein Streit um 300 Euro Wochen, Nerven und womöglich Anwaltskosten verschlingt, ist Aufgeben die vernünftigere Wahl. Die Abläufe vieler Unternehmen sind auf genau diese Rechnung eingestellt. Jeder Kunde, der aufgibt, ist ein erledigter Fall.
So entsteht im Kleinen, was die Geschichte im Großen gezeigt hat: Nicht das Wissen um das Richtige fehlt, sondern die Möglichkeit, ohne unverhältnismäßigen Preis danach zu handeln. Wer unter diesen Bedingungen nachgibt, tut es nicht aus Opportunismus, sondern aus Erschöpfung. Das Ergebnis aber ist dasselbe: Das Recht bleibt auf dem Papier, und die Stärkeren bestimmen, was in der Praxis gilt.
Was nützt ein Recht, wenn der Einzelne es nicht durchsetzen kann?
Um es mit einem Bild zu sagen: Man gibt dem Einzelnen eine mächtige Waffe, aber nicht die Munition dazu. Und nicht einmal einen wirksamen Schild hat er, um sich gegen einen Service zu wehren, der seine Rechte verletzt.
Genau hier setzt das Projekt „Deutschland im 21. Jahrhundert“ (DE21Jh) an. Es verlangt nicht vom Einzelnen, ein Held zu sein wie Litten oder Bauer. Es verlangt vom Gesetzgeber, dass Mut nicht länger die Voraussetzung dafür sein darf, zu seinem Recht zu kommen. Ziel ist eine Gesetzgebung, die Verbraucherrechte nicht nur formal garantiert, sondern den Einzelnen befähigt, sie im Alltag schnell, kostenlos und wirksam durchzusetzen, auch gegenüber großen Anbietern.
Das ist keine neue Idee. Von Jhering über Gierke bis Raiser zieht sich durch die deutsche Rechtsgeschichte die Erkenntnis, dass formale Gleichheit nicht reicht, wenn die Kräfte ungleich verteilt sind. Jhering legte die Last des Kampfes auf den Einzelnen. Es ist Zeit, dass der Staat ihm diese Last erleichtert.
Denn eine Gesellschaft, in der nur die Mutigen und die Wohlhabenden ihr Recht bekommen, hat das Recht bereits ein Stück weit aufgegeben. Und sie lehrt alle anderen, was die Geschichte schon einmal gelehrt hat: dass Nachgeben sich lohnt.
Weil der Einzelne zählt.
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